Wohnungsmietrecht
In Fragen des Wohnungsmietrechts, geht es für Sie als Mieter oft um Ihr Zuhause. Für Sie als Vermieter zumeist um viel Geld.
Wohnungsmietrecht betrifft die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken in Abgrenzung zum gewerblichen Mietrecht.
Hierbei gelten zahlreiche Sonderregelungen zu Gunsten des Mieters, zum Beispiel:
So kann der Vermieter das Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn nur eine einzige Wohnung im Haus des Vermieters vermietet wird (Einliegerwohnung).
Eine Befristung von Mietverträgen ist nur in engen Ausnahmen überhaupt möglich. Regelmäßig kann eine Befristung nicht erfolgen. Dennoch gibt es auch im Wohnungsmietrecht (in Grenzen) Möglichkeiten, bestimmte Mindestlaufzeiten eines Mietvertrages zu vereinbaren. Hier gilt es beim Vertragsabschluss darauf zu achten, was im schriftlichen Mietvertrag vereinbart werden soll.
Über Betriebskosten muss der Vermieter innerhalb von 12 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gegenüber dem Mieter abrechnen. Hierbei sind bestimmte Formalien einzuhalten. Bei verspäteter Abrechnung muss der Mieter im Regelfall eine ausgewiesene Nachzahlung nicht mehr leisten.
Der Mieter muss grundsätzlich nur die Kosten der Instandhaltung, nicht aber die Kosten einer Instandsetzung tragen. So sind beispielsweise im Rahmen der Umlegung der Kosten eines Vollwartungsvertrages (z.B. für einen Aufzug) pauschal kalkulierte Kosten für Reparaturen und hierfür bestimmtes Kleinmaterial vor Aufteilung auf die Mieter von den Gesamtkosten abzusetzen.
Bei Fragen und Konflikten betreffend die Kündigung des Mietverhältnisses, Abrechnung über die Betriebskosten und bei tatsächlichen oder nur behaupteten Mängeln der Mietwohnung empfiehlt sich für Mieter und Vermieter die Einholung fachkundigen Rates.
Kompetenzen Mietrecht
Für den Mandanten geht es in Fragen des Wohnungsmietrechts, als Mieter, oft um sein Zuhause und als Vermieter, um viel Geld.
Der Fokus unserer Bearbeitung liegt, insbesondere bei einem fortgesetzten Mietverhältnis, auf nachhaltige Lösungen, die im Gegensatz zu kurzfristigen Erfolgen, auf Sicherheit und Planbarkeit ausgerichtet sind.
Herr Rechtsanwalt Baumeister ist seit über 14 Jahren als Anwalt tätig. Er hat sich von Beginn an im Schwerpunkt dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht gewidmet und verfügt aus gerichtlichen und außergerichtlichen Mandatierungen und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen über umfassende Rechtskenntnis und praktische Erfahrung.
Beratung & Vertretung Mietrecht:
- Kündigungen
- Beseitigung von Kündigungen
- Anfertigung- und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Durchsetzung berechtigter Mangelbeseitigungsansprüche
- Abwehr von unberechtigten Mangelbeseitigungsansprüchen
- Beratung von Vermietern bei der Vertragsgestaltung Anpassung von Wohnungsmietverträgen an spezielle Bedingungen
Wir sorgen mit klarer und umfassender Kommunikation für die solide und zügige Bearbeitung Ihres Anliegens. Kompetent, weitsichtig und engagiert stehen wir Ihnen zur Seite, lösen zielorientiert Probleme und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt für Wohnungsmietrecht in Hagen. Rechtsanwalt Baumeister freut sich auf Ihren Kontakt.