Wohneigentumsrecht (WEG)

Probleme im Wohnungseigentumsrecht bergen mitunter hohe Risiken, die den Lebensmittelpunkt der Eigentümer berühren und leicht mit hohen Kosten verbunden sein können. Rechtsanwalt Baumeister ist seit vielen Jahren mit dem Wohnungseigentumsrecht befasst.

Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht die Begründung von Eigentum an bestimmten Gebäude- bzw. Grundstücksteilen und regelt grundsätzlich das Verhältnis der Eigentümer untereinander. Es handelt sich hier um ein Spezialgesetz zum BGB, welches teils erhebliche Besonderheiten und Eigenarten aufweist und deshalb besondere Fachkenntnisse und Erfahrung verlangt.

 

Wir bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung zum Beispiel bei den folgenden Problemen:

Beschlussanfechtung

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft können Ihren eigenen Interessen zuwider laufen, insbesondere jedoch Ihren Geldbeutel gegen Ihren Willen empfindlich treffen.

Solche Beschlüsse bedürfen oftmals besonderer Voraussetzungen, die den Eigentümern jedoch meist nicht bekannt oder bewusst sind, so dass diese Beschlüsse oft fehlerhaft zustande kommen. Allerdings ist auch ein fehlerhafter Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (soweit er nicht nichtig ist) durch den Verwalter zu vollziehen und wird bestandskräftig und unanfechtbar, wenn er nicht binnen eines Monats nach Beschlussfassung durch ein entsprechendes spezielles gerichtliches Verfahren angefochten wird.

Soweit auf einer Versammlung der Wohnungseigentümer Beschlüsse gefasst werden, die Sie nicht hinnehmen möchten, sollte unverzüglich nach der Beschlussfassung ein Termin mit einem qualifizierten Rechtsanwalt vereinbart werden.

Bitte warten Sie nicht erst auf die Übersendung des Protokolls. Die Anfechtungsfrist läuft mit der Beschlussfassung an, nicht erst mit Zugang des Protokolls!

Hausgeldabrechnung

Die Abrechnung über das monatlich zu zahlende Hausgeld muss jährlich erfolgen und bestimmten Anforderungen genügen. Insbesondere muss die Abrechnung transparent und verständlich sein und müssen die Kosten nach den vereinbarten Quoten verteilt werden.

Nicht selten enthalten Hausgeldabrechnungen Kostenpositionen, die nicht oder nicht in der vorgenommenen Form auf die Eigentümer verteilt werden dürfen und so einen oder wenige Eigentümer gegenüber dem Rest benachteiligen.

Die Hausgeldabrechnung wird auf Vorschlag der Verwaltung in der Versammlung der Wohnungseigentümer beschlossen. Sollte eine Abrechnung beschlossen werden, die Sie für falsch halten, sollten Sie umgehend tätig werden. Ein Vorgehen gegen die Abrechnung muss innerhalb der Beschlussanfechtungsfrist erfolgen. Bei Versäumen der Frist zur Beschussanfechtung sind die Erfolgschancen nur noch gering.

Verwalteruntätigkeit

Im Regelfall erledigen professionelle Wohnungsverwalter Ihre Aufgabe ordentlich. Es kommt jedoch auch vor, dass Verwalter nicht handeln, obgleich dies erforderlich wäre.

So werden teilweise erforderliche Reparaturaufträge nicht erteilt, gefasste Beschlüsse nicht umgesetzt, Protokolle nicht ausgefertigt oder Abrechnungen nicht erstellt. Teilweise kommt es vor dass die Untätigkeit der Verwaltung bestimmten Eigentümern zu pass kommt, da diese nicht in der Lage wären, die erforderlichen Kosten aufzubringen.

In allen diesen Fällen ist es erforderlich, sich bei qualifizierten Ratgebern über die Handlungsmöglichkeiten der Wohnungseigentümer (ggf. auch gegen bestehende Mehrheiten in der Versammlung der Wohnungseigentümer) zu informieren.

Kompetenzen Wohneigentumsrecht (WEG)

Für unseren Mandanten geht es im Bereich des Wohnungseigentumsrecht oft um sein Zuhause. Der Fokus unserer Bearbeitung liegt daher auf nachhaltigen Lösungen, die im Gegensatz zu kurzfristigen Erfolgen, auf Sicherheit und Planbarkeit ausgerichtet sind.

Herr Rechtsanwalt Baumeister ist seit über 14 Jahren als Anwalt tätig. Er hat sich von Beginn an im Schwerpunkt dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht gewidmet und verfügt aus gerichtlichen und außergerichtlichen Mandatierungen und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen über umfassende Rechtskenntnis und praktische Erfahrung.

Beratung & Vertretung Wohneigentumsrecht (WEG):

  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Abwehr von Beschlussanfechtungen
  • Beratung von Wohnungseigentümern und Vertretung bei der Interessendurchsetzung
  • Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der internen Problemlösung und der Umsetzung von Projekten
  • Beratung von Verwaltern
  • Prüfung von Teilungserklärungen, Versammlungsprotokollen und Hausgeldabrechnungen zur Beratung von Wohnungskaufinteressenten

Wir sorgen mit klarer und umfassender Kommunikation für die solide und zügige Bearbeitung Ihres Anliegens. Kompetent, weitsichtig und engagiert stehen wir Ihnen zur Seite, lösen zielorientiert Probleme und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht in Hagen. Rechtsanwalt Baumeister freut sich auf Ihren Kontakt.

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