Gewerbliches Mietrecht
Bei Fragen des gewerblichen Mietrechts geht es, sowohl als Mieter als auch als Vermieter, oft um einen hohen Einsatz.
Unter dem Begriff „gewerbliches Mietrecht“ lassen sich alle Mietverhältnisse über Grundstücke, Räume oder sonstige Immobilien zusammenfassen, bei denen es sich nicht um Wohnungsmietverhältnisse handelt.
So handelt es sich um gewerbliches Mietrecht nicht nur bei Mietverträgen über z.B. Werkstätten oder Büros sondern auch die Anmietung von z.B. Garagen, PKW-Stellplätzen, Lager- oder Stellflächen durch Privatpersonen kann dem gewerblichen Mietrecht unterfallen.
Im Bereich des gewerblichen Mietrechts sind die Bindungen an gesetzliche Vorgaben deutlich geringer als im Wohnungsmietrecht. Durch Vereinbarungen kann hier sehr viel mehr geregelt werden. Befristungen der Mietverträge sind ohne weiteres möglich, Kündigungsfristen können freier vereinbart werden und die gesetzlichen Kündigungsfristen weichen von denen für ein Wohnungsmietverhältnis ab.
Umso wichtiger ist gerade bei Abschluss oder Änderung des Mietvertrages die Einhaltung der Schriftform, da anderenfalls vertragliche Vereinbarungen (wie z.B. eine Befristung) unwirksam werden können.
Andererseits empfiehlt sich aus Mietersicht die ausführliche Lektüre des meist vorgefertigten Vertrages, da die Hürden für eine Unwirksamkeit einer nachteiligen Klausel höher sind als im Wohnungsmietrecht.
Im Fall eines Mangels der Mietsache wird im Regelfall ein Ausschluss des gesetzlichen Minderungsrechts vereinbart. Der Mieter muss dann auch im Falle der Mangelhaftigkeit die volle Miete weiterbezahlen und sich eventuell überzahlte Miete im Nachhinein vom Vermieter zurückholen. Bei dieser Vereinbarung gilt es jedoch bestimmte Grenzen einzuhalten, um nicht die ganze Klausel der Unwirksamkeit zuzuführen.
Bei Fragen und Konflikten betreffend ein Immobilienmietverhältnis empfiehlt sich für Mieter und Vermieter die frühzeitige Einholung eines fachkundigen Rates. Dies verringert nicht selten das Konfliktpotential und schafft oftmals den Boden für eine solide und tragfähige Konfliktlösung der Parteien.
Kompetenzen Gewerbliches Mietrecht
Für den Mandanten geht es im Bereich des gewerblichen Mietrechts, sowohl als Mieter als auch als Vermieter, oft um einen hohen Einsatz. Der Fokus unserer Bearbeitung liegt daher auf nachhaltigen Lösungen, die im Gegensatz zu kurzfristigen Erfolgen, auf Sicherheit und Planbarkeit ausgerichtet sind.
Herr Rechtsanwalt Baumeister ist seit über 14 Jahren als Anwalt tätig. Er hat sich von Beginn an im Schwerpunkt dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht gewidmet und verfügt aus gerichtlichen und außergerichtlichen Mandatierungen und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen über umfassende Rechtskenntnis und praktische Erfahrung.
Beratung & Vertretung Gewerbliches Mietrecht:
- Kündigungen
- Beseitigung von Kündigungen
- Anfertigung- und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Durchsetzung berechtigter Mangelbeseitigungsansprüche
- Abwehr von unberechtigten Mangelbeseitigungsansprüchen
- Beratung von Vermietern bei der Vertragsgestaltung Anpassung von Mietverträgen an spezielle Bedingungen
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